Bund
außer Kraft / künft.
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
15. Juli 2006
§ 12
§ 12 – Ertragsteuerrechtliche Behandlung der Investitionszulage
Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Kurz erklärt
- Die Investitionszulage zählt nicht zu den Einkünften nach dem Einkommensteuergesetz.
- Sie beeinflusst nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
- Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung für Investitionen.
- Die Zulage hat keine Auswirkungen auf die Steuerlast.
- Sie wird separat von den Einkünften betrachtet.